Für Veranstalter
Bei öffentlichen Auftritten spielen wir ausschließlich Eigenkompositionen, die nicht bei der GEMA gemeldet sind. Damit fallen durch unsere Auftritte keine GEMA-Gebühren an.
Bei öffentlichen Auftritten spielen wir ausschließlich Eigenkompositionen, die nicht bei der GEMA gemeldet sind. Damit fallen durch unsere Auftritte keine GEMA-Gebühren an.
Angeklagter, Sie haben Ihrem Nachbarn also eine Posaune gestohlen? Obwohl Sie gar nicht spielen können! „Gewiss, Herr Vorsitzender. Aber mein Nachbar kann es auch nicht.“